Das Kapital einer GmbH ist ihr Gründungsstammkapital, das von ihren Gründern eingebracht wird. Das von den Gründern in das Vermögen einer GmbH eingebrachte Kapital bildet das Gründungskapital. Um zum deutschen Gesellschaftsrecht zugelassen zu werden, muss eine Gesellschaft mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbringt. Die Beiträge eines https://vor-gmbh09876.fare-blog.com/14420324/gesellschaftern-ist-die-gründung-einer-gmbh-möglich